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Waldbäume und Nadelgehölze nicht in den Kleingarten!


 

Sehr geehrte Gartenmitglieder,

aus gegebenem Anlass möchten wir euch darauf hinweisen, dass keine Neuanpflanzungen von Nadelbaumarten und sonstigen Koniferen erfolgen dürfen. Eventuell vorhandene sind bis spätestens Dezember 2022 zu entfernen, bei einem Pächterwechsel sofort. Vor allem Nadelgehölze lassen den Boden versauern. Für unsere Gemüsepflanzen und auch für einige Obstgehölze ist ein zu saures Bodenmilieu jedoch nachteilig. Außerdem entziehen Wald- und Parkbäume unseren Böden Wasser und Nährstoffe in nicht unerheblichem Ausmaß. Es lässt sich also feststellen, dass diese Gehölze aus verschiedenen Gründen für den Kleingarten ungeeignet und deshalb It. sächsischer Rahmenkleingartenordnung verboten sind. Die Stadt Zwickau, als Generalverpächter, vertritt diesbezüglich eine einheitliche Vorgehensweise und steht dem Beschluss des Stadtverbandes der Kleingärtner Zwickau Stadt e.V. zur terminisierten Entfernung von Nadelgehölzen nicht entgegen.
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