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Heckenschnitt - was ist wann erlaubt?

Aktualisiert: 26. März 2022



Heckenschnitt - was ist wann erlaubt?

Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt ein Verbot oder gar eine Rodung von Hecken. Damit sollen in den Pflanzen lebende, nistende und brütende Tiere geschützt werden. Im Herbst darf man folglich wieder starke Veränderungen im Garten vornehmen. Die Regelung umfasst das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken und Gebüschen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Nicht vom Verbot betroffen sind Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, den

Zuwachs der Pflanzen zu entfernen. Außerdem ist es möglich, ein Gehölz stark zu stutzen, wenn es nicht mehr sicher oder krank ist.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir unsere Gartenmitglieder darauf hinweisen, dass die Schnitthöhe der Hecken in unserer Gartenanlage 1,20 m nicht überschreiten darf.

Ausnahme: Die Hecken umgrenzend der Parzellen zum Festplatz/Spielplatz am Gartenheim dürfen bis max. 1,80m

belassen werden. Abgrenzungen zur Nachbarparzelle dürfen 0,80 m nicht überschreiten. (Gartenordnung Pkt. 3.2, 3.3)


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